Unsere Ziele:

  • Seit unserer Gründung im Jahr 2000 streben wir an, dass die Menschen, die durch unseren Pflegedienst versorgt werden individuelle Unterstützung erfahren, um bestmöglich am Leben teilnehmen zu können.

  • Wir wollen ihr Wohlbefinden erhalten, fördern, wiederherstellen, ihnen Hilfestellung bei der Akzeptanz einer bleibenden Behinderung geben und ihnen gegebenenfalls ein würdiges Sterben ermöglichen.

  • Um dies zu erreichen, setzen wir kompetentes und überwiegend examiniertes Fachpersonal ein.

Unsere Leistungen:

Behandlungspflege (SGB V)

Behandlungspflege (SGB V)

  • Medikamentengabe und Anleitung
  • Injektionen
  • Wundversorgung
  • Dekubitusbehandlung
  • Stomapflege
  • Palliativversorgung
  • Katheterpflege
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • parenterale Ernährung
  • Portversorung
  • Pflege und Betreuung nach Krankenhausaufenthalten

Grundpflege (SGB XI)

Grundpflege (SGB XI)

  • An- und Auskleiden
  • Individuelle Körperpflege und -hygiene
  • Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr
  • Lagern und Mobilisieren
  • Bewegungsübungen

Hauswirtschaft (SGB XI)

Hauswirtschaft (SGB XI)

Wir unterstützen bei Aufgaben des täglichen Lebens und in
Ihrem Haushalt.

  • Alltägliche Besorgungen (auch von Arzneimitteln)
  • Einkäufe
  • Reinigung der Wohnung
  • Nahrungszubereitung
  • Wäschepflege
  • Wegebegleitung (Ärzte, Apotheken oder Behörden)

Pflegeleistung (SGB XI)

Pflegeleistung (SGB XI)

  • Verhinderungspflege § 39 SGB XI
    Pflegen Sie ein Familienmitglied und sind für bestimmte Zeit verhindert (Urlaub, Krankheit etc.), dann besteht die Möglichkeit, dass wir zeitweise für Sie einspringen. Somit ist ihr Famlienmitglied weiterhin in guten Händen. Die Verhinderungspflege ist eine Kassenleistung. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung.

  • Pflegeeinsätze § 37 SGB XI
    Wenn Sie ein Familienmitglied zu Hause pflegen, dann geben wir Ihnen Hilfestellung und beraten Sie individuell, um die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern.

    Der Pflegeeinsatz ist ein Beratungseinsatz, der den Personen zusteht, die ausschließlich Pflegegeld der Pflegegrade 1-5 erhalten.

    Wir führen diese Beratung viertel- bis halbjährig durch.

  • Betreuungsleistung § 45b SGB XI
    Unabhängig des Pflegegrads (1-5), übernehmen die Pflegekassen auch Kosten für sogenannte zusätzliche Betreuungsleistungen.

    Damit sind alle Leistungen gemeint, die der sozialen Betreuung der pflegebedürftigen Menschen dienen bzw. deren Angehörige entlasten. Hierunter fallen beispielsweise auch Leistungen zur Unterstützung im Haushalt oder der teilstationären Tagespflege.

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen individuellen und kostenfreien Beratungstermin.