April 2016

Neuerungen Pflegekasse:
Pflegereform 2016/2017

Das Pflege-Versicherungsgesetz erfuhr, seit Inkrafttreten im Jahr 1995 bereits einige Veränderungen und Anpassungen.

1. Pflegestärkungsgesetz – höhere Leistungen der Pflegekasse
Am Januar 2016 trat das 1. Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Es verschaffte dem Pflegebedürftigen höhere Leistungen.

Neben einem höheren Pflegegeld und Pflegesachleistungen unterstützt die Pflegekasse seit der Änderung zudem eine Ersatzpflege (sogenannte Urlaubsvertretung) von bis zu 6 Wochen je Kalenderjahr.

 

2. Pflegestärkungsgesetz – Umstellung auf fünf Pflegegrade
Zudem wurde am 1. Januar 2016 das 2. Pflegestärkungsgesetz wirksam und wird ab Januar 2017 in Kraft treten. Mit diesem sind einige Umstellungen vorgesehen. Ziel ist es, Menschen mit geistigen und körperlichen Einschränkungen gleichberechtigten Zugang zu Unterstützungen durch die Pflegekassen zu ermöglichen.

Eine der zunächst als besonders beachtlich erlebten Änderungen, wird wohl die Umstellung von Pflegestufen in Pflegegrade sein. Bislang galten drei Pflegestufen (exkl. Härtefall) mit und ohne geistige Beeinträchtigung als Bezugsgröße für Antragsteller/In und Pflegekassen.

Zukünftig wird in fünf Pflegegrade unterschieden. Wichtig zu wissen ist, dass bei dieser Umstellung niemand schlechter gestellt wird. Vielmehr ist für viele eine Verbesserung der Hilfen zu erwarten. Wer bislang der Pflegestufe 1 zugeordnet wurde, wird in Pflegegrad 2 überführt und erhält dann voraussichtlich bspw. 689,00 € Pflegesachleistung bzw. 316,00 € Pflegegeld.

 

Die bisher so genannte Pflegestufe 0, wird dann dem Pflegegrad 1 entsprechen und Anspruchsberechtigte 125,00 € erhalten. Dies erfolgt automatisch, also ist von Ihnen keine weitere Handlung erforderlich. Es sei denn, es hat sich am Gesundheitszustand des Antragsstellers etwas geändert.

 

Weitere Informationen erhalten Sie gern in einem persönlichen Beratungsgespräch durch Mitarbeitende der OMEDA GmbH.

Quelle: Bundesanzeiger (28.12.2015): Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II). In: Bundesgesetzblatt. Jahrgang 2015. Teil I Nr. 54. Bonn.

Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen; Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

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